Der Hort wird nach dem Bayrischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und darüber hinaus von der Landeshauptstadt München über die Münchner Förderformel (MFF) bzw über die Münchner Kitaförderung (MKF) gefördert.

Der monatliche Beitrag der Eltern ist bis 31.08.2024 in der MFF nach Einkommen und Buchungszeit wie folgt gestaffelt und kann zudem über eine Geschwisterkindregelung weiter ermäßigt werden (Formular unter www.muenchen.de).

Jahreseinkünfte

bis 50.000

bis 60.000

bis 70.000

bis 80.000

ab 80.000

 > 1 h bis 2 h

€ 0,00

€ 47,00

€ 61,00

€ 75,00

 € 86,00

 > 2 h bis 3 h

€ 0,00

€ 49,00

€ 64,00

€ 81,00

€ 93,00

 > 3 h bis 4 h

€ 0,00

€ 51,00

€ 70,00

€ 85,00

€ 98,00

 > 4 h bis 5 h

€ 0,00

€ 53,00

€ 77,00

€ 95,00

€ 109,00

 > 5 h bis 6 h

€ 0,00

€ 55,00

€ 79,00

€ 106,00

€ 121,00

 > 6 h bis 7 h

€ 0,00

€ 57,00

€ 82,00

€ 116,00

€ 133,00

 

In der MKF gelten ab 01.09.2024 unabhängig vom Einkommen entsprechend der Buchungszeit folgende Beiträge, die zunächst nicht ermäßigt werden können.

> 1 h bis 2 h

€ 99,00

> 2 h bis 3 h

€ 107,00

> 3 h bis 4 h

€ 113,00

> 4 h bis 5 h

€ 125,00

> 5 h bis 6 h

€ 139,00

> 6 h bis 7 h

€ 153,00

 

Die Elternbeiträge sind auch während der Schließzeiten und bei Abwesenheit des Kindes zu zahlen. Mit Abschluss des Betreuungsvertrages ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von € 250,00 (bis 31.08.2024) bzw. € 300,00 (ab 01.09.2024) zu leisten, die spätestens drei Monate nach Vertragsende unverzinst rückerstattet wird.

 

Zuzüglich wird eine Verpflegungspauschale in Höhe von € 130,00 für das Mittagessen und den Nachmittagssnack erhoben. In den Schulferien werden fakultative Ausflüge angeboten, deren Gebühr zwischen € 5,00 und € 25,00 liegen kann sowie eine Ferienfahrt, die je nach Dauer und Entfernung zwischen € 300,00 und € 400,00 kosten kann.

 

Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum 28. Februar und 31. August eines jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Weiterführend gelten die Regelungen des Betreuungsvertrages.

Sollte SchulFreunde Schwabing e.V. an keinem kommunalem Förderprogramm teilnehmen, werden die Preise neu kalkuliert.